Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Alle zum Betrieb von Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern gehörenden Einrichtungen sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und zu warten.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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