Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbediensteten des Bundes können Prämien gewährt werden, wenn
1.
die Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne weitgehend erfüllt wurden und
2.
die hierfür erforderlichen Mittel im jeweiligen Detailbudget bedeckt werden können.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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