§ 44 Bgld. SG 2005 Umsetzungshinweise

Bgld. SG 2005 - Burgenländisches Straßengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:

a)

Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. 07. 2001

S. 30;

b)

Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18. 07. 2002 S. 12 in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU, ABL. Nr. L168 vom 1.7.2015 S.1.

In Kraft seit 22.12.2018 bis 31.12.9999
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