Burgenländisches Straßengesetz 2005 (Bgld. SG 2005) Fundstelle

Bgld. SG 2005 - Burgenländisches Straßengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Gesetz vom 30. Juni 2005 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Burgenländisches Straßengesetz 2005)

StF: LGBl. Nr. 79/2005 (XVIII. Gp. RV 1093 AB 1122)

Änderung

LGBl. Nr. 11/2007 (XIX. Gp. RV 311 AB 334) [CELEX Nr. 32001L0042, 32002L0049]

LGBl. Nr. 20/2007 (DFB)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Bestandteile von Straßen

§ 3 Öffentlichkeit von Straßen

§ 4 Einteilung und Erklärung von Straßen

§ 5 Übergabe und Auflassung von Straßen

§ 6 Bestimmung des Straßenverlaufes

§ 7 Grundsätze für den Bau und die Erhaltung von Straßen

§ 8 Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn

§ 9 Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden

II. Abschnitt: Straßenbaulast

§ 10 Allgemeine Straßenbaulast

§ 11 Straßenbaulast für Landesstraßen

§ 12 Straßenbaulast für Landesstraßen in Ortsgebieten

§ 13 Straßenbaulast für Gemeindestraßen

§ 14 Beiträge von Unternehmen oder Verkehrsinteressenten

§ 15 Entscheidung über Beiträge

§ 16 Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen

§ 17 Erleichterung und Förderung des Durchzugsverkehrs

III. Abschnitt: Güterwege und Interessentengemeinschaften

§ 18 Straßenbaulast für Güterwege

§ 19 Bildung der Interessentengemeinschaft

§ 20 Organe der Interessentengemeinschaft

§ 21 Satzung

§ 22 Finanzielle Abwicklung

§ 23 Umbildung und Auflösung der Interessentengemeinschaft

IV. Abschnitt: Zwangsrechte und Verpflichtungen

§ 24 Straßenplanungsgebiet

§ 25 Vorarbeiten für Straßenbauten

§ 26 Wegefreiheit auf öffentlichen Privatstraßen

§ 27 Enteignungen

§ 28 Entschädigung, Parteistellung

§ 29 Einleitung des Verfahrens

§ 30 Enteignungsverfahren

§ 31 Rückübereignung

V. Abschnitt: Schutz der Straßen

§ 32 Bauten an Landesstraßen

§ 33 Benachbarte Waldungen

§ 34 Verpflichtungen der Nachbarinnen und Nachbarn

§ 35 Anschlüsse von Straßen und Wegen, Zufahrten

§ 36 Betriebe an Landesstraßen

§ 37 Benützung von Straßen

VI. Abschnitt: Umgebungslärmschutz

§ 37a Erhebung der Hauptverkehrsstraßen

§ 37b Strategische Lärmkarten

§ 37c Aktionspläne

§ 37d Anhörung und Veröffentlichung

§ 37e Umweltprüfung für Aktionspläne

VII. Abschnitt: Zuständigkeiten; Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38 Straßenbehörden

§ 39 Straßenverwaltung

§ 40 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 41 Strafbestimmungen

§ 42 Übergangsbestimmungen

§ 43 Wirksamkeitsbeginn; Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften, Verweisungen

§ 44 Umsetzungshinweise

Anmerkung

LGBl. Nr. 11/2007, LGBl. Nr. 20/2007 (DFB)

In Kraft seit 22.03.2007 bis 31.12.9999
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