Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1)Absatz einsDas Schuljahr besteht aus dem Unterrichtsjahr und den Hauptferien.
(2)Absatz 2Das Schuljahr beginnt grundsätzlich am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
In Kraft seit 06.09.2024 bis 31.12.9999
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