§ 87 Bgld. LVBG 2013

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. (1)Absatz einsDas Monatsentgelt der oder des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas s beträgt:

in der Entlohnungs-

stufe

in der Entlohnungsgruppe

s1

s2

s3

s4

Euro

1

5.227,70

4.087,80

3.930,70

3.862,20

2

5.227,70

4.087,80

4.000,40

3.931,40

3

5.227,70

4.105,50

4.070,20

4.010,60

4

5.227,70

4.176,10

4.139,80

4.081,10

5

5.227,70

4.258,30

4.221,40

4.162,30

6

5.227,70

4.408,50

4.356,30

4.276,40

7

5.258,20

4.545,40

4.491,20

4.354,50

8

5.380,40

4.712,40

4.655,60

-

9

5.511,80

4.829,40

4.775,50

-

10

5.722,10

4.951,00

4.895,20

-

11

5.883,20

5.072,20

4.985,10

-

12

6.056,00

5.194,30

-

-

13

6.245,60

5.316,20

-

-

14

6.408,80

5.446,80

-

-

15

6.571,30

5.605,50

-

-

16

6.739,40

5.763,90

-

-

17

6.943,90

5.923,40

-

-

18

7.189,80

6.082,20

-

-

19

7.327,00

6.201,40

-

-

  1. (2)Absatz 2Soweit sich aus den Bestimmungen über das Besoldungsdienstalter keine bessere Einstufung ergibt, beginnt das Monatsentgelt
    1. 1.Ziffer einsin der Entlohnungsgruppe s1 mit der Entlohnungsstufe 6,
    2. 2.Ziffer 2in der Entlohnungsgruppe s2 mit der Entlohnungsstufe 2,
    3. 3.Ziffer 3in der Entlohnungsgruppe s3 für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
      1. a)Litera amit einer Berufsberechtigung als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin, im Folgenden als Diplom-Allgemeinmedizin bezeichnet, mit der Entlohnungsstufe 4,
      2. b)Litera bohne Diplom-Allgemeinmedizin mit der Entlohnungsstufe 1 und
    4. 4.Ziffer 4in der Entlohnungsgruppe s4 mit der Entlohnungsstufe 1.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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