§ 39 Bgld. LKG

Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2002 bis 31.12.2024

Die Bezirkswahlbehörden für den politischen Bezirk Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind zugleich Kreiswahlbehörden für ihre Wahlkreise. Die Bezirkswahlleiter in diesen Bezirken sind zugleich Kreiswahlleiter.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2002 bis 31.12.2024

Die Bezirkswahlbehörden für den politischen Bezirk Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind zugleich Kreiswahlbehörden für ihre Wahlkreise. Die Bezirkswahlleiter in diesen Bezirken sind zugleich Kreiswahlleiter.

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