§ 11 Bgld. KZV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. KZV - Burgenländische Kartoffelzystennematodenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend den Schutz von Kulturpflanzen gegen Kartoffelnematoden, LGBl. Nr. 29/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 11.08.2010 bis 31.12.9999
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