§ 10 Bgld. KZV Umsetzungshinweis

Bgld. KZV - Burgenländische Kartoffelzystennematodenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2007/33/EG zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden und zur Aufhebung der Richtlinie 69/465/EWG, ABl. Nr. L 156 vom 16.06.2007 S. 12, umgesetzt.

In Kraft seit 11.08.2010 bis 31.12.9999
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