Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:
1. | Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung; | |||||||||
2. | Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern; | |||||||||
3. | Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung). |
0 Kommentare zu § 37 Bgld. KJHG