§ 37 Bgld. KJHG Mitwirkung an der Adoption im Inland

Bgld. KJHG - Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:

1.

Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;

2.

Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern;

3.

Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).

In Kraft seit 01.12.2013 bis 31.12.9999
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