Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.04.2025
Paragraph 43,
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2019)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 2019,)
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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