§ 7 Bgld. KG 1989 Auflassung bestehender Anlagen

Bgld. KG 1989 - Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Spätestens drei Monate nach Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage hat der Eigentümer der Anschlußgrundfläche Anlagen, die bisher der Abwasserentsorgung dienten, wie Hauskläranlagen, Sickergruben, Senkgruben, Seifenabscheider, außer Betrieb zu setzen. Diese Anlagen sind zu entleeren und die Schmutzwässer sowie allfällige Rückstände schadlos zu entsorgen. Dies gilt nicht für Anlagen zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswässern.

In Kraft seit 31.03.1990 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 Bgld. KG 1989


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 Bgld. KG 1989 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 Bgld. KG 1989


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 Bgld. KG 1989


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 Bgld. KG 1989 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 6 Bgld. KG 1989
§ 8 Bgld. KG 1989