§ 14 Bgld. KG 1989 Inkrafttreten,

Bgld. KG 1989 - Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. März 1990 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

das Gesetz vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 8/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 25/1967, über die Verpflichtung zum Anschluß an öffentliche Kanalisationsanlagen und die Art ihrer Benützung (Bgld. Kanalanschlußgesetz).

2.

§ 30 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.

(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.

(5) § 1 Abs. 2, 5, 6, 7 und 8, § 2 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6 sowie die Änderung der Überschrift zu § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2013, treten mit 2. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 02.01.2014 bis 31.12.9999
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