§ 12 Bgld. KG 1989 Dingliche Wirkung von Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen

Bgld. KG 1989 - Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Allen Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nach diesem Gesetz - ausgenommen jenen nach § 10 - kommt insoferne dingliche Wirkung zu, als daraus erwachsene Rechte auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum geltend gemacht werden können und daraus erwachsene Pflichten auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum zu erfüllen sind.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 Bgld. KG 1989


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Bgld. KG 1989 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 Bgld. KG 1989


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 Bgld. KG 1989


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 Bgld. KG 1989 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11 Bgld. KG 1989
§ 13 Bgld. KG 1989