Die Satzung hat zu enthalten
a) | Name und Sitz des Gemeindeverbandes; | |||||||||
b) | Namen der beteiligten Gemeinden; | |||||||||
c) | Bezeichnung der gemeinsam zu besorgenden Aufgaben; | |||||||||
d) | Organe des Gemeindeverbandes, einschließlich der Bestellung, der Zusammensetzung und der Erfordernisse für die Willensbildung in den kollegialen Organen; | |||||||||
e) | Regelung des Ersatzes der Kosten für die Aufgabenbesorgung (Personal- und Sachaufwand); | |||||||||
f) | Regelung der vermögensrechtlichen Ansprüche der verbandsangehörigen Gemeinden gegenüber dem Gemeindeverband und Regelung der Haftung für Verbindlichkeiten; | |||||||||
g) | Erfordernisse für die Änderung der Satzung sowie den Beitritt und den Austritt von Gemeinden; | |||||||||
h) | Bestimmungen über die Auflösung des Gemeindeverbandes, die Abwicklung bestehender Dienstverhältnisse und die Verwendung des verbleibenden Vermögens. |
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