§ 18 Bgld. GeoDIG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. GeoDIG - Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 28.01.2011 bis 31.12.9999
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