Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 133d Bgld. GemBG 2014 seit 01.01.2021 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 133d Bgld. GemBG 2014
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 133d Bgld. GemBG 2014 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 133d Bgld. GemBG 2014