§ 133d Bgld. GemBG 2014 (weggefallen)

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2021 bis 31.12.9999
§ 32 Z 2 § 133d lit c ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr trittBgld. GemBG 2014 seit 01.01.2021 weggefallen.

Stand vor dem 01.01.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 01.01.2021
§ 32 Z 2 § 133d lit c ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kalendermonats das Kalendervierteljahr trittBgld. GemBG 2014 seit 01.01.2021 weggefallen.

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