Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Für Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind folgende Amtstitel vorgesehen:
1.
in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie
2.
in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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