§ 274 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen S 1 oder S 2 mit Wirkung von einem nach dem 31. August 1999 gelegenen TagFür Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe S 1 oder S 2 angehören.folgende Amtstitel vorgesehen:

1.

in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie

2.

in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1999 bis 31.12.2018

Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen S 1 oder S 2 mit Wirkung von einem nach dem 31. August 1999 gelegenen TagFür Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe S 1 oder S 2 angehören.folgende Amtstitel vorgesehen:

1.

in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie

2.

in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“.

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