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Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen S 1 oder S 2 mit Wirkung von einem nach dem 31. August 1999 gelegenen TagFür Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe S 1 oder S 2 angehören.folgende Amtstitel vorgesehen:
1. | in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie | |||||||||
2. | in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“. |
Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen S 1 oder S 2 mit Wirkung von einem nach dem 31. August 1999 gelegenen TagFür Schul- und Fachinspektorinnen und Schul- und Fachinspektoren sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe S 1 oder S 2 angehören.folgende Amtstitel vorgesehen:
1. | in den Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 „Schulqualitätsmanagerin“ oder „Schulqualitätsmanager“ sowie | |||||||||
2. | in den Verwendungsgruppen FI 1 und FI 2 „Fachinspektorin“ oder „Fachinspektor“. |