§ 172b BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Als Amtstitel ist „Außerordentlicher Universitätsprofessor“ vorgesehen.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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