§ 171 BDG 1979 Ernennung

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Im Ernennungsbescheid sind auch die Fachbezeichnung und die Universität anzuführen. Das Dienstverhältnis ist definitiv.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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