Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die Bundesregierung hat durch Verordnung zu regeln, welche der unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) ein hohes, mittleres oder geringes Gefährdungspotential aufweisen.
In Kraft seit 01.09.2007 bis 31.12.9999
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