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§ 94 B-BSG (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 94 B-BSG (weggefallen)
B-BSG - Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
§ 94 B-BSG
seit 14.08.2018 weggefallen.
In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis B-BSG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 85 B-BSG Gefahrenklassenverordnung
§ 86 B-BSG Verantwortlichkeit
§ 87 B-BSG Ausnahmen
§ 88 B-BSG Aufgaben der Arbeitsinspektion
§ 89 B-BSG Betreten und Besichtigen von Dienststellen
§ 90 B-BSG Sofortmaßnahmen bei offenbar gefährdenden Mißständen
§ 91 B-BSG Bekanntgabe von Beanstandungen und Maßnahmen, Empfehlungen
§ 91a B-BSG Dienstpflicht
§ 92 B-BSG Berichte
§ 93 B-BSG
§ 94 B-BSG (weggefallen)
§ 95 B-BSG Allgemeine Übergangsbestimmungen für Arbeitsstätten
§ 96 B-BSG (weggefallen)
§ 97 B-BSG (weggefallen)
§ 98 B-BSG Arbeitsmittel
§ 99 B-BSG Allgemeine Übergangsbestimmungen betreffend Arbeitsstoffe
§ 100 B-BSG Gesundheitsüberwachung
§ 101 B-BSG Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
§ 102 B-BSG Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern sowie Einrichtung der Arbeitsschutzausschüsse
§ 103 B-BSG Aufhebung von Vorschriften
§ 104 B-BSG
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 93 B-BSG
§ 95 B-BSG
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