Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Ausbilderprüfung, BGBl. Nr. 433/1978, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 353/ 1989 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Ausbilderprüfung, Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1978,, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 353/ 1989 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.
(3)Absatz 3Die §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Paragraphen 5, Absatz eins und 6 Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
In Kraft seit 29.12.2001 bis 31.12.9999
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