Anl. 3 AusbPO

AusbPO - Ausbilderprüfungsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Amt der ............................................................................................................................... Landesregierung

_____________________________________________________________________________________

 

Gebührenfrei gemäß § 29f Abs. 2

des Berufsausbildungsgesetzes

Geschäftszahl:

Zeugnis über den Prüfungsteil

Ausbilderprüfung

 

 

.........................................................................................................................................................................

(Vor- und Familienname)

 

geboren am ........................................................... in ....................................................................................

 

hat sich am ............................................................ einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. l Z 3 GewO

1994 unterzogen und den

 

 

PRÜFUNGSTEIL AUSBILDERPRÜFUNG

mit Auszeichnung bestanden *) / bestanden *).

 

 

 

................................................................................ am ...............................................................................

 

 

Amtssiegel

Für den Landeshauptmann:

 

 

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes streichen

 

 

 

Druck der Österreichischen Staatsdruckerei

 

In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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