§ 9a AufnVVO Schlussbestimmung

AufnVVO - Aufnahmsverfahrensverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 10.01.2019 bis 31.12.9999
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