§ 9b AufnVVO (weggefallen)

AufnVVO - Aufnahmsverfahrensverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 9b AufnVVO seit 09.01.2019 weggefallen.
In Kraft seit 10.01.2019 bis 31.12.9999
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