§ 9a AufnVVO Schlussbestimmung

Aufnahmsverfahrensverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2019 bis 31.12.9999
§ 9a.Paragraph 9 a,

Im Jahr 2008 gelten § 3 Abs. 3 und § 3a Abs. 3 mit Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Maßgabe, dass an die Stelle des 5. Montags nach den Semesterferienmit dem Inkrafttreten der 4jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. Montag nach den Semesterferien tritt. Im Jahr 2008 gelten Paragraph 3, Absatz 3 und Paragraph 3 a, Absatz 3, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 5. Montags nach den Semesterferien der 4. Montag nach den Semesterferien tritt.

Stand vor dem 09.01.2019

In Kraft vom 31.10.2007 bis 09.01.2019
§ 9a.Paragraph 9 a,

Im Jahr 2008 gelten § 3 Abs. 3 und § 3a Abs. 3 mit Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Maßgabe, dass an die Stelle des 5. Montags nach den Semesterferienmit dem Inkrafttreten der 4jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. Montag nach den Semesterferien tritt. Im Jahr 2008 gelten Paragraph 3, Absatz 3 und Paragraph 3 a, Absatz 3, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 5. Montags nach den Semesterferien der 4. Montag nach den Semesterferien tritt.

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