Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Abkürzungen sind im Verkehr mit ausländischen Behörden zu vermeiden; insbesondere sind die Bezeichnungen der Gesetze voll auszuschreiben, wenn nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, daß Abkürzungen verstanden werden.
In Kraft seit 01.07.1980 bis 31.12.9999
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