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§ 50 ApoG (Apothekengesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 50 ApoG (weggefallen)
ApoG - Apothekengesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
§ 50 ApoG
seit 28.03.2024 weggefallen.
In Kraft seit 29.03.2024 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ApoG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 42 ApoG (weggefallen)
§ 43 ApoG (weggefallen)
§ 44 ApoG Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde
§ 44a ApoG Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz
§ 45 ApoG Beschwerde
§ 45a ApoG Befreiung von Gebühren
§ 46 ApoG Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
§ 47 ApoG Ablehnung ohne weiteres Verfahren
§ 48 ApoG Kundmachung bei Neuerrichtungen
§ 49 ApoG Befassung der Gemeinde
§ 50 ApoG (weggefallen)
§ 51 ApoG Entscheidung über den Konzessionsantrag
§ 52 ApoG Verfahren zur Verlegung einer Apotheke
§ 52a ApoG Gemeinsame Verfahrensbestimmungen für die Konzessionserteilung und die Verlegung einer Apotheke
§ 53 ApoG Verfahren zur Bewilligung von Filialapotheken
§ 54 ApoG Verfahren zur Bewilligung von ärztlichen Hausapotheken
§ 55 ApoG Verfahren zur Bestellung eines verantwortlichen oder stellvertretenden Leiters
§ 56 ApoG Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen
§ 57 ApoG Schätzung der Vorräte von Hausapotheken
§ 58 ApoG Verfahren zur Genehmigung von Gesellschaftsverträgen
§ 58a ApoG Verfahren zur Genehmigung von Pachtverträgen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 49 ApoG
§ 51 ApoG
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