§ 9 AMFG

AMFG - Arbeitsmarktförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze ohne Bezugnahme auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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