Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zur Frage der Passivlegitimation zutreffend ist, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend - auch zur Frage des anzuwendenden österreichischen Rechts - sei auf die Entscheidung WBl 1987, 193 verwiesen. Soweit der Revisionswerber nunmehr ins Treffen führt, den Bestimmungen des Arbeitsauftrages sei zu entnehmen, daß die Firma T*** C*** k... mehr lesen...
Norm: AMFG §9 Abs4AMFG §9 Abs5AMFG §48
Rechtssatz: Auch wenn der Vertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer als Arbeitsvermittlung nach § 9 Abs 9 AMFG zu qualifizieren ist, sind nur die Sanktionen nach §§ 9 Abs 5 und 48 AMFG vorgesehen, nicht aber die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Entlehner. Entscheidungstexte 9 ObA 76/87 Entscheidungstext OGH 16.09.198... mehr lesen...