Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen ab 6. 3. 2000 als Monteur mit einem Bruttostundenlohn von S 109,-- eingestellt. Er war bei einem Beschäftigerbetrieb, auf den der Kollektivvertrag für eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie zur Anwendung gelangt, eingesetzt. Die Arbeitszeiten im Beschäftigerbetrieb waren dem Kläger auf Grund einer vorherigen Tätigkeit bereits bekannt. Sie war von 7.18 Uhr bis 16.00 Uhr bzw 15.35 Uhr am Fre... mehr lesen...
Norm: AMFG §9
Rechtssatz: Die Vermittlung von Arbeitsuchenden vom Ausland in ein Ausland fällt auch dann nicht unter den Begriff "Arbeitsvermittlung" im Sinne des § 9 Abs 1 AMFG, wenn die Vermittlungstätigkeit durch einen Inländer ausgeübt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 669/94 Entscheidungstext OGH 06.04.1995 6 Ob 669/94 Veröff: SZ 68/71 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger trat am 5.4.1983 in die Dienste der beklagten Partei. Die Streitteile vereinbarten mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom selben Tag, daß der Kläger seine Dienstleistungen ausschließlich bei der Firma M***** (im folgenden kurz: Firma M*****) zu erbringen habe. Dieses Unternehmen sollte "bezüglich Provisionen, Überstunden, Urlaubsvereinbarungen und Disziplinarmaßnahmen für den Kläger zuständig" sein (siehe dazu aus dem vom Kläger vorgelegten Dienstvertrag Bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer an einen anderen Betrieb überlassen (entliehen), so gilt er nach herrschender Auffassung dann als Arbeitnehmer dieses Betriebes, wenn die Überlassung (Leihe) für längere Zeit gedacht ist. In allen anderen Fällen bleiben sie in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Arbeitnehmer des entsendenden Betriebes. Im Zweifel wird es darauf ankommen, ob die Interessen dieser Ar... mehr lesen...
Norm: AMFG §9ArbVG §105 Abs1ArbVG §105 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Arbeitnehmer praktisch zur Gänze im fremden Betrieb eingegliedert war, bleiben die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Verleiherbetrieb weiterhin aufrecht; der Dienstgeber dieses Betriebes ist somit Adressat des in § 105 Abs 1 und 2 ArbVG normierten Kündigungsschutzes. Entscheidungstexte 9 ObA 63/87 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: In Ausnahmefällen ist es möglich, daß der entliehene Arbeitnehmer in beiden Betrieben betriebsverfassungsrechtlich zur Belegschaft zählt. Entscheidungstexte 9 ObA 63/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 63/87 Veröff: WBl 1987,282 = SZ 60/145 = RdW 1987,379 = ZAS 1988/9 S 95 (Schnorr) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß mit der T*** C***, einer liberianischen Aktiengesellschaft, die sich mit der Vermittlung (Beistellung) von Ölfeldpersonal befaßt, am 23. Dezember 1984 einen Arbeitsvertrag ("Arbeitsauftrag"), wonach er für die beklagte Partei, ein österreichsiches Großunternehmen, in Libyen "vorerst vom 20.1.1985 bis 20.1.1986" als "pipe fitter" arbeiten sollte. Mit dem sowohl an die T*** als auch an die beklagte Partei gerichteten Schreiben vom 14.Mai 1985 t... mehr lesen...
Norm: AMFG §9IPRG §44
Rechtssatz: § 9 AMFG ist eine öffentlich - rechtliche Eingriffsnorm in Arbeitsverträgen (Arbeitsüberlassungsverträge) mit Auslandsbeziehung. Entscheidungstexte 14 Ob 180/86 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 14 Ob 180/86 Veröff: SZ 60/11 = EvBl 1987/136 S 501 = WBl 1987,193 = RdW 1987,335 = Arb 10623 = ZAS 1988,56 (Hoyer) = IPRax 1988,360 (Rebhalm, 368) ... mehr lesen...