Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 7. Mai 1992 beim Arbeitsamt Metall-Chemie den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige M.L. als Recyclingarbeiterin mit einer Entlohnung von S 60,-- brutto pro Stunde. Der Beschwerdeführer bejahte im Antrag die Frage, ob spezielle Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich seien, und beantwortete die dazugehörige Frage "welche" mit dem Wort "Praxis". Mit Besc... mehr lesen...
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Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1990 für den jugoslawischen Staatsangehörigen Hamdi Z eine Beschäftigungsbewilligung als "Gästebetreuer" mit Fremdsprachenkenntnissen und Ausbildung im Gastgewerbe. Der formularmäßige Antrag war durch ein mit 12. Dezember 1990 datiertes Schreiben des Beschwerdeführers ergänzt, in dem dieser die besonderen Anforderungen an diesen Arbeitsplatz im Hinblick auf sein Gewerbe ("Kfz-Notdienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 22. Oktober 1990 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Dornbirn die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen E, geboren 1955, der bereits von 1971 bis 1982 in Österreich beschäftigt war. Als berufliche Tätigkeit wurde ausdrücklich "Beifahrer" ohne spezielle Kenntnisse angegeben. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde jedenfalls ein vom Arbeitsamt zur Bewerbung aufgeforderter Arbeitslose... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 18. Oktober 1990 beim Arbeitsamt Metall-Chemie den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen G für die Tätigkeit eines Schweißers. Diesen Antrag lehnte die Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 26. November 1990 gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Die Begründung: beschränkt sich nach Wiedergabe des § 4 Abs. 1 AuslBG auf folgende Ausführung: "Auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ist ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Graz ein italienisches Restaurant betreibt, am 20. September 1990 beim Arbeitsamt Graz für die am 17. Jänner 1960 geborene jugoslawische Staatsangehörige R für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 8.500 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1 Z9;AuslBG §4b idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Rechtslage (§ 9 Abs 1 AMFG, § 4b AuslBG idF 1990/450) erhellt, daß der Gesetzgeber dem Begriff "vermitteln" iSd § 4b AuslBG einen spezifischen Bedeutungsinhalt zuordnete, den er bereits in § 9 Abs 1 AMFG - wi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Der Arbeitsvermittlung ist eigentümlich, daß zwischen die beiden möglichen Partner eines künftigen Arbeitsvertrages sich der beide Teile kennende Vermittler einschaltet und sich bemüht, daß beide einander zunächst noch nicht kennenden... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung je nach Lage des Falles jeweils durch sehr verschiedene Maßnahmen zu ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 48 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und Abs. 5 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969 (AMFG), idgF schuldig erkannt, weil er den Bestimmungen des § 9 AMFG, wonach jede auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit, die durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder anderer gesetzlicher Vorschriften nicht gedeckt werde, un... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §48 Abs1 idF 1988/196;AMFG §9 Abs1;AMFG §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0711/79 E 26. Juni 1979 VwSlg 9890 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Jedes Tätigwerden, sei es eine Vergabe von bereits vorgemerkten Arbeitsplätzen, sei es die Vermittlung, also die persönliche Verwendung, solche Arbeitsplätze ausfindig zu machen mit dem Ziele, einen Ar... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §48 Abs1 idF 1988/196;AMFG §9 Abs1;AMFG §9 Abs5;
Rechtssatz: Das mehrmalige Inserieren über die Vermittlung von Arbeitsstellen stellt zweifellos eine Tätigkeit der Arbeitsvermittlung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090131.X03 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §48 Abs1 idF 1988/196;AMFG §9 Abs1 idF 1988/196;AMFG §9 Abs4 idF 1988/196;AMFG §9 Abs5 idF 1988/196;AVG §3;AVG §5;
Rechtssatz: Hat der Überlasser jeweils in den Zeiten der Überlassung von Arbeitskräften an einen Beschäftiger im Sinne des AÜG die Pflichten des Arbeitgebers getragen, dann ist seine Tätigkeit nicht als ei... mehr lesen...