Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Verwaltung der Baufonde obliegt der Vorarlberger Landesregierung, die die Wasserbauten durch ihr Landesbauamt, soweit es sich aber um Wildbachverbauungen handelt, durch die forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Bregenz, ausführen läßt.
In Kraft seit 30.10.1923 bis 31.12.9999
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