Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Gesetz vom 10. August 1923, betreffend die Durchführung und die Erhaltung von Flußregulierungen, Wildbachverbauungen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen. (Allgem. Wasserbautengesetz.) StF: LGBlVbg. Nr. 68/1923
Präambel/Promulgationsklausel
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
In Kraft seit 30.10.1923 bis 31.12.9999
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