Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz hat auf alle Flußregulierungen, Wildbachverbauungen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen Anwendung zu finden, zu denen Beiträge von Bund, Land und Gemeinden angesprochen werden.
In Kraft seit 30.10.1923 bis 31.12.9999
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