Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Jede in der Ersten Hilfe ausgebildete Person ist mit einer gedruckten Anweisung (Merkblatt) über die erste Hilfeleistung zu versehen. Eine solche Anweisung ist auch im Verbandzimmer und in der Mannschaftsstube anzuschlagen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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