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§ 60a AKG (Arbeiterkammergesetz 1992), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 60a AKG (weggefallen)
AKG - Arbeiterkammergesetz 1992
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 60a AKG
seit 30.12.2022 weggefallen.
In Kraft seit 31.12.2022 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis AKG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 51 AKG Funktionsdauer, Abberufung und Ausscheiden aus der Funktion
§ 52 AKG Tagung der Vollversammlung
§ 53 AKG Vorzeitiges Funktionsende der Vollversammlung
§ 54 AKG Zusammensetzung, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit des Vorstandes
§ 55 AKG Zusammensetzung, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit des Präsidiums
§ 56 AKG Aufgaben und Stellvertretung des Präsidenten
§ 57 AKG Ausschüsse
§ 58 AKG Fachausschüsse
§ 59 AKG Kontrollausschuß
§ 60 AKG Geschäftsordnung
§ 60a AKG (weggefallen)
§ 61 AKG Deckung der Kosten - Arbeiterkammerumlage
§ 62 AKG Gebarungsgrundsätze
§ 63 AKG Haushaltsordnung
§ 64 AKG Jahresvoranschlag
§ 65 AKG Aufsichtsbehördliche Genehmigung des Jahresvoranschlages
§ 66 AKG Rechnungsabschluß
§ 67 AKG Aufsichtsbehördliche Genehmigung des Rechnungsabschlusses
§ 68 AKG Interne Kontrolle
§ 69 AKG Prüfung des Rechnungsabschlusses
§ 70 AKG Abschlußprüfer
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 60 AKG
§ 61 AKG
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