Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Soweit weder dieses Bundesgesetz noch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 187/1962 abweichende Bestimmungen vorsehen, sind die materiellen Bestimmungen des Siebenten Rückstellungsgesetzes anzuwenden.
In Kraft seit 31.12.1963 bis 31.12.9999
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