Norm
ZPO §21Rechtssatz
Wies das Erstgericht den Antrag auf Zustellung der Streitverkündigung zurück und trug das Rekursgericht die Zustellung auf, dann ist Revisionsrekurs unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0035561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2016