Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. März 2000 um 22.30 Uhr an einem näher genannten Ort auf der A 1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKWs folgende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Er sei auf der Autobahn schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren (200 km/h gemessene Geschwindigkeit). 2. Er sei nicht so weit rec... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. November 2000 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1997 auf Verleihung der Staatsbürgerschaft mangels Vorliegens der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311 in der Fassung BGBl. I Nr. 124/1998 - StbG, ab. Die belangte Behörde stellte fest, dass der Einbürgerungswerber ägyptischer Staatsbürger sei, sich seit April 1985 im Bundesgebiet befinde, derzeit in 9546 Bad Kleinkirchheim lebe u... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs4;KFG 1967 §43 Abs4 litb;KFG 1967 §99 Abs5;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §38 Abs1 litc;StVO 1960 §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich bei ihrer bei Beurteilung der Frage, ob die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 gegebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und es unterlassen, "trotz Sichtbehinderung und starken Schneefalls das Abblendlicht bzw. das Nebellicht oder das Fernlicht einzuschalten". Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 5 KFG 1967 begangen und es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §99 Abs5;
Rechtssatz: Da nicht schon jede Sichtbehinderung (hier: durch Schneefall) bereits die Verwendung der in § 99 Abs 5 KFG genannten Beleuchtung zwingend vorschreibt (Hinweis E 27.11.1979, 2311/79), muß die Behörde bei der Übertretung des § 99 Abs 5 KFG Feststellungen darüber treffen, von welcher konkreten Sichtweite sie tatsä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 28. Oktober 1990 um 17.30 Uhr in Neulengbach auf der Bundesstraße 19 nächst dem Kilometer 6,0 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw Nebelscheinwerfer verwendet zu haben, obwohl weder eine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen gegeben noch die Straße eng oder kurvenreich gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da das Tatbild des § 99 Abs 5 zweiter Satz KFG nicht auf die Straßenbeschaffenheit an einem bestimmten Punkt, sondern auf eine längere Strecke abstellt, widerspricht die Tatortbezeichnung "nächst dem Kilometer" sowie die Unterlassung der Bezeichnung der vom Beschuldigten eingehaltenen Fahrtrichtung nicht den An... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Als kurvenreich kann eine Straße nur dann bezeichnet werden, wenn sie in rascher Abfolge, also auf einer verhältnismäßig kurzen Strecke mehrere Kurven mit kleinen Radien aufweist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020145.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989, 09.35 Uhr in Salzburg, Aribonenstraße (Kreuzungsbereich Bessarabierstraße) den Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen O nnnn1 zum Halten abgestellt und c) die Alarmblinkanlage eingeschaltet, obwohl das Fahrzeug keine Panne gehabt habe, d) die Warnleuchte eingeschaltet, o... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2;KFG 1967 §99 Abs3;KFG 1967 §99 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030022.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 5 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. März 1988 um 16.49 Uhr in Wien 23, auf der A 23 Höhe Lichtmast 033 in Richtung Süden, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und trotz Sichtbehinderung durch Regen weder das Abblendlicht noch die Nebelscheinwerfer verwendet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5 idF 1977/615;KFG 1967 §99 Abs5 idF 1982/362 ;
Rechtssatz: Bei der übertretung des § 99 Abs 5 KFG muß die Behörde Feststellungen darüber treffen, von welcher konkreten Sichtweite sie tatsächlich ausgegangen ist (Hinweis auf E 27.11.1979, 2311/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020220.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §99 Abs5 idF 1977/615;KFG 1967 §99 Abs5 idF 1982/362 ;
Rechtssatz: Sind die Angaben des Meldungslegers nicht geeignet, darauf den Schuldspruch hinsichtlich der Witterungsverhältnisse zur Tatzeit zu stützen, so ist eine allenfalls bestehende Möglichkeit zur Überprüfung der Angaben des Meldungslegers durch die Einholung einer Auskunft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §99 Abs5 idF 1977/615;KFG 1967 §99 Abs5 idF 1982/362;
Rechtssatz: Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache kann zugebilligt werden, mit Sicherheit festzustellen, ob und welche Witterungsverhältnisse die Beleuchtung eines Kraftfahrzeuges erforderlich mach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Anführung der Fahrtrichtung im
Spruch: eines Strafbescheides gem § 99 Abs 5 KFG bedarf es nicht, weil die Fahrtrichtung bei dieser Verwaltungsübertretung kein wesentliches Tatbestandsmerkmal darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19880201... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5 letzter Satz idF 1982/362;
Rechtssatz: Aus § 99 Abs 5 letzter Satz KFG ergibt sich ganz klar - ohne, dass es noch irgendwelcher Interpretation bedürfte - dass Lenker einspuriger Krafträder während des Fahrens immer, dh auch bei Tageslicht, Abblendlicht zu verwenden haben. Diese Vorschrift dient der besseren Sichtbarkeit dieser Fahrzeuge, insbesondere im Rückspie... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Normzweck orientierte Gesamtbetrachtung der ersten beiden Sätze des § 99 Abs 5 KFG in Ansehung der Verwendung von Nebelscheinwerfern ergibt, dass diese bei Sichtbehinderung (alternativ) geboten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020053.X01 Im RIS seit 07.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5;
Rechtssatz: Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dgl sowie auf engen oder kurvenreichen Strassen , nicht aber bei bloßer Dunkelheit verwendet werden (Hinweis auf E 11.2.1981, 03198/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020053.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. Februar 1981, zugestellt dem Beschwerdeführer am 19. Februar 1981, wurde diesem unter anderem zum Vorwurf gemacht, er habe am 3. Februar 1981 um 4.30 Uhr in Wien 2, Praterstern nächst Praterstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und vorschriftswidrig die Nebelscheinwerfer verwendet; ferner habe er das Grünlicht einer Verkehrsampel nicht beachtet, er habe bei der Ampel Praterstern bei Grünlicht die Fahrt nich... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs5VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/02/0498
Rechtssatz: Bei der Spruchfassung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 ist bei der Übertretung nach § 99 Abs 5 KFG der Spruchteil "ohne dass Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und derg... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §14 Abs3KFG 1967 §99 Abs3 letzter SatzKFG 1967 §99 Abs5
Rechtssatz: Bei ausreichender Straßenbeleuchtung ist, wenn ein Abblendlicht ausgefallen ist, das Begrenzungslicht (nicht Nebellicht: Nebelscheinwerfer bzw Breitstrahler) zu verwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1981:1980003198.X01 Im RIS se... mehr lesen...