RS Vwgh 1996/2/28 95/03/0226

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
KFG 1967 §99 Abs5;

Rechtssatz

Da nicht schon jede Sichtbehinderung (hier: durch Schneefall) bereits die Verwendung der in § 99 Abs 5 KFG genannten Beleuchtung zwingend vorschreibt (Hinweis E 27.11.1979, 2311/79), muß die Behörde bei der Übertretung des § 99 Abs 5 KFG Feststellungen darüber treffen, von welcher konkreten Sichtweite sie tatsächlich ausgegangen ist (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0220).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030226.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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