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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Sind die Angaben des Meldungslegers nicht geeignet, darauf den Schuldspruch hinsichtlich der Witterungsverhältnisse zur Tatzeit zu stützen, so ist eine allenfalls bestehende Möglichkeit zur Überprüfung der Angaben des Meldungslegers durch die Einholung einer Auskunft der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik wahrzunehmen (Hinweis E 27.11.1979, 2311/79).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020220.X03Im RIS seit
19.03.2001