RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0053

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §99 Abs5;

Rechtssatz

Eine am Normzweck orientierte Gesamtbetrachtung der ersten beiden Sätze des § 99 Abs 5 KFG in Ansehung der Verwendung von Nebelscheinwerfern ergibt, dass diese bei Sichtbehinderung (alternativ) geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020053.X01

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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