Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der im Jahr 1974 geborene Beschwerdeführer wurde rechtskräftig für schuldig erkannt, eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen zu haben. Darauf gestützt erging der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 22. November 1994, mit dem für den Beschwerdeführer gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 eine Nachschulung angeordnet und ausgesprochen wurde, daß ihm die Lenkerberec... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;
Rechtssatz: Eine Befristung infolge Verlängerung der Probezeit ist gem § 71 Abs 1 zweiter Satz iVm § 64a Abs 1 KFG in den Führerschein einzutragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110247.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Aus Anlaß eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalles leitete die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers ein. Laut Aktenvermerk vom 8. Juli 1993 erklärte der Beschwerdeführer bei der amtsärztlichen Untersuchung, auf die Weiterbelassung des Führerscheins freiwillig zu verzichten; gleichzeitig gab er den Führerschein ab. Im Zuge des Parteiengehörs stellte der Beschwerdeführer laut Niederschrift vom 20. September... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §75;VwRallg;
Rechtssatz: Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts gehen in ihrer Rechtsprechung übereinstimmend von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Verzichtes auch im öffentlichen Recht aus (Hinweis E VfGH 13.10.1965, VfSlg 5099/1965, E 9.4.1984, 83/12/0059). Ein zwingender Grund für die Unzuläs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. März 1992 um 22.45 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitze einer gültigen, von der Behörde erteilten Lenkerberechtigung gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56 impl;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0010/78 E 23. November 1978 VwSlg 9698 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nach dem KFG 1967 eine Lenkerberechtigung mit einem gesonderten Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt, dann kommt diesem Bescheidcharakter zu. (Hier: Austausch und Erweiterung ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Rödt, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Der Führerschein vermag eine bereits entzogene Lenkerberechtigung nicht zu ersetzen, weil er (nur) eine Bestätigung über die erteilte Lenkerberechtigung darstellt, sodaß der Umstand, daß der Besch zum Tatzeitpunkt noch im Besitz des Führerscheins ist, ohne Bedeutung ist, wenn di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/29 AW 90/11/0026 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Wiederausfolgung des Führerscheines und Verlängerung der Gültigkeit einer Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Bf auf Verlängerung der befristet erteilten Lenkerberechtigung abgewiese... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 1988 (Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 29 KDV 1967) stellte die Beschwerdeführerin an die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag, ihr gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 eine österreichische Lenkerberechtigung auf Grund der ihr in der BRD erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse 3 zu erteilen. Sie kreuzte hiebei in der für die Bezeichnung des Umfanges der begehrten Lenkerberechtigung vorgesehenen Spalte 2 das Kästchen für "B" an. Zur B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Lenkerberechtigung nicht mit gesondertem Bescheid erteilt wird, kommt der Ausstellung des Führerscheines Bescheidcharakter zu (Hinweis E 23.11.1978, 10/78, VwSlg 9698 A/78, E 16.6.1987, 87/11/0035, und E 3.11.1987, 87/11/0117). Schlagworte Bescheidcharakter Besche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §75 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0231 E 19. Februar 1986 VwSlg 12038 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde die Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben, und von der Behörde das Ermittlungsverfahren rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56 impl;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0010/78 E 23. November 1978 VwSlg 9698 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nach dem KFG 1967 eine Lenkerberechtigung mit einem gesonderten Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt, dann kommt diesem Bescheidcharakter zu. (Hier: Austausch und Erweiterung ein... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56 implizitKFG 1967 §64 Abs1KFG 1967 §71 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0010/78 E 23. November 1978 VwSlg 9698 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nach dem KFG 1967 eine Lenkerberechtigung mit einem gesonderten Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt, dann kommt diesem Bescheidcharakter zu. (Hier: Austausch und Erweiterung... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Linz (Verkehrsamt) vom 22. Februar 1985 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B "für die Dauer von 24 Monaten ab Zustellung des Bescheides" entzogen. Diese Entscheidung wurde mit mangelnder Verkehrszuverlässigkeit des Beschwerdeführers begründet, weil er am 13. November 1984 wegen Hehlerei festgenommen und in der Folge dem Gefangenenhaus Linz überstellt worden sei, sowie d... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2AVG §57 Abs3KFG 1967 §71 Abs1KFG 1967 §73KFG 1967 §75 Abs4
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben, und von der Behörde das Ermittlungsverfahren rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AVG eingeleitet, so kommt für die Dauer der Rechtswirksamkeit des Entziehungsbescheides eine Aus... mehr lesen...