RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0135

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56 impl;
KFG 1967 §64 Abs1;
KFG 1967 §71 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0010/78 E 23. November 1978 VwSlg 9698 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde nach dem KFG 1967 eine Lenkerberechtigung mit einem gesonderten Bescheid erteilt, sondern nur ein Führerschein ausgestellt, dann kommt diesem Bescheidcharakter zu. (Hier:

Austausch und Erweiterung eines alten FS gegen einen neuen FS mit veränderten Berechtigungen, Hinweis auf die Ausführungen im Beschluß des VS vom 15.12.1977, VwSlg 9458 A/1977 und Änderung der Rechtslage durch das Inkrafttreten des KFG 1967)

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020135.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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