RS Vwgh 1986/2/19 85/11/0231

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Veröffentlicht am 19.02.1986
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs2
AVG §57 Abs3
KFG 1967 §71 Abs1
KFG 1967 §73
KFG 1967 §75 Abs4

Rechtssatz

Wurde die Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben, und von der Behörde das Ermittlungsverfahren rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AVG eingeleitet, so kommt für die Dauer der Rechtswirksamkeit des Entziehungsbescheides eine Ausfolgung des bei der Behörde befindlichen Führerscheines nicht in Betracht. Ein Ermittlungsverfahren ist auch dann iSd § 57 Abs 3 AVG (rechtzeitig) eingeleitet, wenn es nur die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110231.X01

Im RIS seit

08.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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