Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg (BPD) vom 19. August 2010 wurde die Zulassung zweier nach dem Kennzeichen näher bezeichneter Kraftfahrzeuge zum Verkehr gemäß § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) aufgehoben und der Beschwerdeführer dazu verpflichtet, den Zulassungsschein und die (Wechsel-)Kennzeichentafeln zurückzustellen. Begründend führte die BPD aus, der Versicherer habe am 2. August 2010 gemäß § 61 Abs. 3 KFG 1967 angezeigt, dass er von der... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angefochtenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Feber 2005 wurde die Zulassung eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Kraftfahrzeuges zum Verkehr gemäß § 44 Abs. 1 lit. b KFG 1967 aufgehoben. Die belangte Behörde führte zur Begründung: im Wesentlichen aus, mit Schreiben vom 22. Dezember 2004 habe der Versicherer gemäß §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/11/0117 E 17. März 1992 VwSlg 13594 A/1992 RS 1
(Hier mit dem Zusatz, dass es auf die Ursache des Unterbleibens
der Prämienzahlung nicht ankommt.) Stammrechtssatz Hat der Versicherer gem § 61 Abs 3 KFG der Kraftfahrbehörde seine Leistungsfreiheit gegenüber der Zulassungsbesitzerin angezeigt, wobei diese... mehr lesen...
Als Beilage seiner Eingabe vom 9. Dezember 1984 übermittelte der Beschwerdeführer dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ein am 6. August 1984 verfaßtes, an die Anglo-Elementar Versicherungs-Aktien-Gesellschaft gerichtetes Schreiben mit dem Antrag, im Fall der Zuständigkeit über das darin enthaltene Begehren abzusprechen (im folgenden Erstantrag genannt). In jenem an die Versicherung gerichteten Schreiben hatte der Beschwerdeführer diese um Nachsicht und Stundung der in seiner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §236 Abs1;KFG 1967 §37 Abs2;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §44 Abs1 litc;KFG 1967 §54 Abs1;KFG 1967 §61 Abs1;KFG 1967 §61 Abs3;KFG 1967 §61 Abs4;KfzStG;VersStG 1953 §1;VersStG 1953 §7 Abs1;VersStG 1953 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0099 Hinweis auf Stammrechts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 17. Dezember 1991 wurde die auf den Beschwerdeführer lautende Zulassung dreier näher bezeichneter Kraftfahrzeuge zum Verkehr unter einem Wechselkennzeichen gemäß § 44 Abs. 1 lit. b KFG 1967 aufgehoben und der Beschwerdeführer gemäß § 44 Abs. 4 leg. cit. zur unverzüglichen Abgabe des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln verpflichtet. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/17 91/11/0117 5 Stammrechtssatz Im Rahmen eines nach § 44 Abs 1 lit b KFG eingeleiteten Entziehungsverfahrens ist nach der geltenden Rechtslage nur dann die Zulassung nicht bzw nicht mehr aufzuheben, wenn im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine dem § 61 Abs ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0106 E 8. November 1988 VwSlg 12804 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 1 lit b KFG kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ein Nachweis darüber, dass die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juni 1991 wurde gemäß § 44 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Zulassung eines näher bezeichneten Pkws aufgehoben und zugleich ausgesprochen, daß die Beschwerdeführerin als bisheriger Zulassungsbesitzer gemäß § 44 Abs. 4 leg. cit. Zulassungsschein und Kennzeichentafeln unverzüglich der Behörde abzuliefern habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3;
Rechtssatz: Im Rahmen eines nach § 44 Abs 1 lit b KFG eingeleiteten Entziehungsverfahrens ist nach der geltenden Rechtslage nur dann die Zulassung nicht bzw nicht mehr aufzuheben, wenn im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine dem § 61 Abs 3 KFG entsprechende Mitteilung des Versicherers, daß die Verpflichtu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Versicherer gem § 61 Abs 3 KFG der Kraftfahrbehörde seine Leistungsfreiheit gegenüber der Zulassungsbesitzerin angezeigt, wobei dieser unverzüglich mit einer Verfügung unter Setzung einer vierwöchigen Frist die Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen gem § 37 AVG gegeben wurde, so ist da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3;
Rechtssatz: Die Einleitung des Verfahrens gem § 44 Abs 1 lit b KFG bedeutet nicht die Bescheiderlassung, welcher gem § 56 AVG die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes, soweit er nicht von vornherein klar gegeben ist, nach den Vorschriften des § 37 und § 39 AVG voranzugehen hat. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 44 Abs 1 lit b KFG ergibt sich nicht, dass der Aufhebungsbescheid spätestens einen Monat nach Einlangen der Anzeige des Versicherers zu erlassen, sondern vielmehr, dass das Verfahren innerhalb dieser Frist einzuleiten ist. Dem Zulassungsbesitzer ist dabei Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Rechte und rechtlichen Inter... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §61 Abs3;
Rechtssatz: Eine Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 1 lit b KFG kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ein Nachweis darüber, dass die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung wieder besteht, vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...